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![]() Evangelisch – Katholisch Vortrag zum Reformationstag, 31.Oktober 2007, 19:30 h in der Evangelisch-Lutherischen Adventskirche zu Quito von OKR Dr. Rüdiger Schloz, Pfarrer der deutschsprachigen Gemeinde ... mehr Evangelisch – Katholisch Vieles eint evangelische und katholische Christen: • Der Glaube an den dreieinigen Gott, der in der hebräischen Bibel als Schöpfer der Welt und Gott Israels, im Neuen Testament in Jesus Christus und dem Heiligen Geist bezeugt ist.
Was (noch) trennt Das Kirchenverständnis Evangelischer Glaube kennt als Heilsmittler nur Jesus Christus und die Heilige Schrift, die ihn bezeugt. Die Kirche ist die Gemeinschaft der Gläubigen, die auf das gemäß der Heiligen Schrift gepredigte Wort Gottes hört und gemäß dem Auftrag Christi in den Sakramenten eine Bestärkung des Wortes durch die sichtbaren Zeichen erfährt. Maria und Heilige gelten als ehr-würdige Vorbilder des Glaubens, doch betet man sie nicht an, denn Anbetung gebührt Gott allein. Die Reformation hat das in den Grundsätzen „solus Christus“ (Christus allein) und „sola scriptura“ (allein die Heilige Schrift) zum Ausdruck gebracht. Das Amtsverständnis Die Evangelische Kirche lehnt diese sakrale Sicht des geistlichen Amtes ab. Das Pfarramt ist für Protestanten eine bestimmte Funktion, welche die Gemeinde überträgt, wie sie auch, z.T. in neutestamentlicher Tradition, andere Ämter vergibt, z.B. das des Diakons, des Ältesten, des Katecheten. Pfarrer werden durch die Ordination nicht, wie katholische Priester bei der Priesterweihe, mit einem „character indelebilis“ (unauslöschlichen geistlichen Merkmal) ausgestattet, das ihnen eine andere geistliche Qualität gibt als den Laien. Nach evangelischer Auffassung vermittelt allein die Heilige Taufe ein “character indelebilis“, das somit allen Getauften gegeben ist. Daher rührt der missverständliche Ausdruck vom „Priestertum aller Gläubigen“, der nicht besagt, dass alle Christen „Mini-Pfarrer“ wären, sondern dass alle Getauften die gleiche geistliche Würde besitzen. Die Geistlichen haben ein „iure humano“ (nach menschlichem Recht) übertragenes Amt mit Rechten und Pflichten. Es ist zu hoffen, aber nicht garantiert, dass ihre Berufswahl einer inneren Berufung entspricht. Die Evangelischen lehnen diesen Anspruch strikt ab. Luther hat mit guten Gründen allein die Schrift und die Vernunft als Instanzen in Lehrfragen gelten lassen, denn „auch Päpste und Konzilien können irren“, was er vielfach nachgewiesen hat. In dem nachweislich unberech-tigten Autoritätsanspruch des Papstes, der im Ersten Vatikanischen Konzil zum Dogma von seiner Unfehlbarkeit ausgebaut wurde, lag eine der stärksten Triebkräfte der Reformation. Die Sakramente und das Verständnis des Abendmahls Ein zentraler Punkt war hierbei das unterschiedliche Verständnis von dem Wirken der Gnade Gottes. Während sich Gläubige in der katholischen Kirche traditionell durch rituelle und ethische Praxis der Gnade Gottes vermeintlich annähern können, bleibt sie bei Protestanten ein unverfügbares Geschenk Gottes, das in Predigt und Sakrament angeboten und im Glauben ergriffen wird. Das bringen die beiden anderen reformatorischen Grundsätze „sola gratia“ (allein aus Gnaden) und „sola fide“ (allein durch den Glauben) zum Ausdruck. In diesem Verständnis näherten sich die römisch-katholische und die evangelische Kirche in den vergangenen Jahrzehnten einander an, was am 31. Oktober 1999 zur feierlichen Unter-zeichnung einer Gemeinsamen Erklärung der Kurie (des Vatikans) und des Lutherischen Weltbundes über das Verständnis der Rechtfertigungslehre geführt hat. Sie fand in Augsburg statt, wo die evangelischen Stände auf dem Reichstag im Jahr 1530 Kaiser Karl V. die Confessio Augustana, die grundlegende Bekenntnisschrift der Reformation, übergaben. Dr. Rüdiger Schloz
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