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Evangelisch – Katholisch

Vortrag zum Reformationstag, 31.Oktober 2007, 19:30 h
in der Evangelisch-Lutherischen Adventskirche zu Quito
von OKR Dr. Rüdiger Schloz, Pfarrer der deutschsprachigen Gemeinde

I. (Trennendes)

Der 31. Oktober wird als Gedenktag der Reformation begangen, weil nach Angaben Melanchthons an diesem Tag Martin Luther die 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat. Ob das historisch korrekt ist, wird angezweifelt, ich selbst halte das Zeugnis Melanchthons in der Vorrede zum zweiten Band von Luthers Gesammelten Werken 1546 für korrekt. Unbestritten ist jedoch, dass die 95 Thesen, mit denen Luther eine theologische Diskussion über die Praxis des Ablasses anstoßen wollte, die Reformation in Deutschland ausgelöst haben.

Mit einem ausgeklügelten System von Gebühren, Steuern, mehr oder weniger freiwilligen Spenden und schließlich mit Ablassgebühren bemühte man sich damals, die immer wieder leeren Kassen der Kurie in Rom zu füllen, wo der Bau des Petersdoms ungeheure Summen verschlang. Der Erzbischof Albrecht von Mainz, Magdeburg und Halberstadt ließ den von Papst Julius II. zum Neubau der Peterskirche  ausgeschriebenen „vollkommenen Ablass“ durch den Dominikanerpater Johannes Tetzel vertreiben. Die Hälfte des Ablassertrages durfte Albrecht von Mainz zur Tilgung eines bei den Fuggern aufgenommenen Darlehens von 29.000 Goldgulden verwenden, mit denen er das Erzbistum Mainz und die Bistümer Magdeburg und Halberstadt von Rom erkauft hatte.

Luther war nicht nur das aggressive Verkaufsverhalten Tetzels und die Verängstigung der Leute durch die Ausmalung drohender Höllenstrafen ein Ärgernis. Er sah im Ablass als solchem ein theologisch unhaltbares Konstrukt. Entsprechend betont er in der ersten seiner Ablassthesen: „Unser Herr und Meister Jesus Christus hat mit seinem Wort >Tut Buße usw.< gewollt, dass das ganze Leben des Glaubenden (nichts als Buße) sein solle.“ Das führt er in den Thesen 2-4 näher aus. Der Papst kann, wenn überhaupt, nur von ihm selbst auferlegte Kirchenstrafen erlassen (Thesen 5-8). Seine kirchliche Strafgewalt hat am Tod ihre Grenze (Thesen 8-13). Der Papst hat keine Gewalt über Fegefeuerstrafen (Thesen 14-29) und kann den Lebenden keinen Ablass gewähren, denn der wahrhaft Reuige hat Vergebung aller seiner Sünden und Nachlass aller göttlichen  Strafen auch ohne Ablass, allein aufgrund des Glaubens an die seine Jünger und Jüngerinnen rechtfertigende Gerechtigkeit Christi (Thesen 36-40).

Die von Johannes Gutenberg entscheidend verbesserte Technik des Buchdrucks hatte sich rasch ausgebreitet und ermöglichte eine weite Verbreitung der Thesen, wodurch eine Lawine von Stellungnahmen pro und contra ausgelöst wurde. Luther verfasste von Februar bis Mai 1518 einen ausführlichen lateinischen Kommentar zu den Thesen und veröffentlichte Ende März seinen deutschen „Sermon von Ablass und Gnade“, in dem er den Ablass ausdrücklich und definitiv ablehnt.

Inzwischen war Luther  auch offiziell in Rom sowohl durch die Dominikaner als auch durch Erzbischof Albrecht angeklagt worden. Die Auseinandersetzung weitete sich rasch auf andere theologische Gebiete aus. Luthers Ordensgeneral in Rom wollte den Ablassstreit auf dem Wege einer theologischen Disputation bereinigen und beauftragte den deutschen Generalvikar des Augustiner-Eremiten-Ordens Johannes von Staupitz, Luthers Vorgesetzten, Beichtvater und Freund, Luther zurechtzuweisen und ihn theologisch zur Rechenschaft zu ziehen. Staupitz kam dieser Aufforderung nach, indem er Luther bat, am 26. April 1518 auf dem Generalkapitel der deutschen Augustiner-Eremiten in Heidelberg seine neue, die Ablasskritik begründende Theologie vorzutragen. So kam es zu der berühmten Heidelberger Disputation, auf der Luther zum ersten Mal vor einer außersächsischen Universität zusammenfassend das Reformprogramm seiner Wittenberger Theologie umriss. Von nun an nahm die Reformation ihren Lauf.

Das auslösende Moment, der Ablassstreit, war natürlich nur die Spitze des Eisbergs, und man glaubt oft, dies sei so ein mittelalterlicher Missstand gewesen, der auch in der katholischen Kirche bald ausgeräumt worden sei. Dem ist nicht so. Insbesondere das Geschäft mit dem Seelenheil, der so genante Fiskalismus, ist im Katholizismus über 400 Jahre lang gut konserviert worden. Ich möchte eine Szene aus einem 1934, also vor 73 Jahren erschienenen ecuadorianischen Roman zitieren, aus Jorge Icazas Huasipungo.

Die Kishua-Frau Cunshi hat aus Hunger zusammen mit anderen einen halb verwesten Ochsen ausgegraben, das Fleisch gebraten und gegessen und ist unter qualvollen Krämpfen an der Vergiftung gestorben. Andres, ihr Mann, geht zum Priester, um mit ihm über die Messe und die Bestattung zu verhandeln:
“Jetzt bin ich gekommen, um Euer Gnaden zu fragen, wie viel ich für das Begräbnis geben muss.“ (...)
„Komm eben mal mit.  Du musst selbst sehen, was dir am meisten zusagt und was du zu zahlen bereit bist. Es steht dir vollkommen frei“, sagt der Priester jovial. „Also sieh her. Wer hier in den ersten Reihen begraben liegt, der ist dem Hochaltar am nächsten. Er ist auch den Gebeten und damit unserem Schöpfer näher.“ Er nimmt sein Barett vom Haupt und macht mit geschlossenen Augen eine Reverenz, um dadurch seinen Worten mystischen Zauber zu verleihen. Die Toten hier sind, wie gesagt, dem Himmel am nächsten und werden in den meisten Fällen gerettet. Von hier bis in den Himmel ist es nur ein winziger Schritt.“
 
Nach seinem Sermon geht er weiter. Bei den Kreuzen in der Mitte des Friedhofs bleibt er stehen und fährt fort:
„All diese Kreuze aus unbemaltem Holz hier gehören armen Indianern. Du wirst verstehen, dass sie etwas weiter von dem Altar entfernt sein müssen. Zuweilen dringen die Gebete bis zu ihnen durch … oft aber auch nicht. Gottes Barmherzigkeit ist unendlich“ – wieder eine Reverenz und wieder ein Gruß mit dem Barett – „aber er hält jene Unglücklichen im Fegefeuer. Du weißt ja, welches die Qualen des Fegefeuers sind. Sie sind schlimmer als die der Hölle!“
Als der Stellvertreter Gottes (!!) sieht, wie der Indianer den Blick senkt, als schäme er sich, weil er für sein gutes Geld so schlecht behandelt werden soll, beeilt er sich, ihn zu trösten: „Doch trotzdem werden auch sie eines Tages gerettet werden.“
Wieder geht er einige Schritte weiter, um dann todernst, fast apokalyptisch, zu sagen:
„Schließlich …! Nein, gehe nicht weiter!” ruft er, als er bemerkt, dass der Indianer immer weitergeht. „Spürst du nicht den seltsamen Geruch? Es stinkt hier ... nach Schwefel.”
„Nein, Taiticú, ich rieche nichts.“
„Oh! Dann stehst du nicht in Gottes Gunst.“
Der Indianer fühlt, dass sich eine düstere Last auf ihn niedersenkt, die ihm alle Kraft raubt. Seine bebenden Finger drehen ungeschickt den Sombrero, den er in den Händen hält. Der Priester panzert sich mit Arroganz, und weist auf die letzte Ecke des Friedhofs. Hier sieht man weder Kreuze noch Blumen.
 „Dort liegen ... die Fernen ... die Vergessenen … die Verworfenen!“
Als verbrenne ihm das Wort die Zunge, stößt er hervor: „Die Hölle!“

Der Mann im schwarzen Rock reibt sich die Hände  und geht jetzt ohne weitere Umschweife auf den geschäftlichen Teil der Angelegenheit über.
“Da du mir gegenüber immer recht diensteifrig gewesen bist, will ich dir einen niedrigen Preis einräumen, wie ich es einem anderen gegenüber niemals tun würde. Für die Messe und das Begräbnis in einer der ersten Reihen sollst du nicht mehr als fünfunddreißig Sucres bezahlen. In den mittleren Reihen – die wohl für dich am passendsten sind, soll es nur fünfundzwanzig Sucres kosten. In den … letzten Reihen, dort wo nur die Dämonen hausen, kostet es fünf Sucre. Ich müsste von Sinnen sein, wenn ich dir das raten würde. Dann tätest du schon besser daran, sie ganz ohne Grab zu lassen. Aber da es ein Werk der Barmherzigkeit ist, dass man seine Toten begräbt, muss man es auch tun.- Überlege es dir gut, ehe du sprichst. (…) Was sind schon fünfunddreißig Sucre im Vergleich zum ewigen Leben? Nichts! Was bedeuten fünfundzwanzig Sucres , wenn dadurch eine Seele hoffen kann, aus dem Fegefeuer gerettet zu werden?“

Andres entscheidet sich also für die vordersten Reihen, bittet aber darum, den Betrag durch Arbeit abtragen zu dürfen, weil er natürlich überhaupt kein Geld hat. Er will alles für den Priester tun, doch der lehnt ab:

„Auf Raten in den Himmel? (…) Nein, das ist unmöglich. Man kann doch nicht so ordinäre irdische Transaktionen mit himmlischen Dingen verquicken. Mein Gott, wie kannst du nur auf solche Gedanken kommen! Also entscheide dich: Fünfunddreißig, fünfundzwanzig, fünf … oder (...) Dort oben geht alles nur gegen bar.”
“Also gut, Taicitú. Ich werde sehen, dass ich das Geld auftreiben kann. Hoffentlich gelingt es. Gott wird helfen.“
„Beschaffe es, wo du es auftreiben kannst. Die Rettung der Seele ist immer das vordringlichste, vor allem aber die Rettung der Seele eines geliebten Wesens. Unserer armen Cunshi. Sie war immer so gut, so hilfsbereit und so liebenswert.“
Ein schwerer Seufzer entringt sich der Brust des Pfarrers, und sein Gesichtsausdruck ist aufs tiefste betrübt. ---

Mit dem Zitieren dieses Texts von Jorge Icasa will ich nicht die katholische Kirche blamieren. Indem ich mit diesem Beispiel aus dem 20.Jahrhundert zeige, dass der Fiskalismus nicht ein epochaler Missstand des 16. Jahrhunderts war, an dem sich die Reformation entzündete, will ich darauf aufmerksam machen, dass solche Handlungsweise, die wir vermutlich alle als fragwürdig empfinden, tief im katholischen Kirchenverständnis verankert ist. Die katholische Kirche verfügt nach ihrem Selbstverständnis über den Gnadenschatz und kann diesen verwalten, auch zum Nutzen der Kirche. Dies ist das eigentlich Trennende zwischen dem römischen Katholizismus und dem Protestantismus  - wie übrigens auch der Orthodoxie. Das Große Schisma im Jahr 1054, die Spaltung zwischen römischer und byzantinischer Kirche, vollzog sich genau an der gleichen Scheidelinie, dem Anspruch Roms auf das Schlüsselamt, auf das Amt der Stellvertretung Christi auf Erden.

II. (Verbindendes)

Doch ehe ich mich den tief greifenden Unterschieden im Kirchenverständnis zuwende, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass viel mehr, als was die Kirchen trennt, sie eint.
•           Das ist zunächst der Glaube an den dreieinigen Gott, der in der hebräischen Bibel als der Schöpfer der Welt und Gott Israels, im Neuen Testament in dem Menschen Jesus von Nazareth als dem verheißenen Christus und seiner bleibenden Präsenz als Heiliger Geist bezeugt ist.
•           Die Kirchen sind auch geeint im Verständnis der Bibel als Wort Gottes in den von Menschen verfassten Texten.
•           Die römische Kirche und die reformatorischen Kirchen sind sich auch im Verständnis der Heiligen Taufe einig. Sie glauben übereinstimmend, dass in der Heiligen Taufe der Heilige Geist und die göttliche Gnade in uns eingeht. Deshalb wird auch die im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit dem Zeichen des Wassers vollzogene Taufe von den Konfessionen gegenseitig anerkannt.
•           Bei allen Unterschieden, auf die später einzugehen sein wird, besteht grundsätzlich Einigkeit in dem Verständnis, dass im Heiligen Abendmahl Christus im Wort und in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig ist und sich uns hingibt und Gemeinschaft untereinander stiftet.
•           Übereinstimmend bekennt die evangelische und die römisch-katholische Kirche als christlichen Glauben, dass wir von Gott geliebt und angenommen werden trotz der Sünde, also obwohl wir uns von ihm abwenden oder gegen ihn auflehnen.
•           Uns verbinden die Bekenntnisse der Alten Kirche, das Credo Apostolicum, das Credo Nicäno-Konstantinopolitanum und das Glaubensbekenntnis des Athanasius.
•           Verbindend sind auch die Feier des Sonntags als wöchentlicher Gedenktag der Auferstehung Christi und vieler gemeinsamer Feiertage im Kirchenjahr.
•           Auch viele Kirchenlieder werden in den beiden Kirchen gesungen und wirken verbindend – sowohl vorreformatorische Hymnen und Sequenzen, die in der evangelischen Kirche eingedeutscht wurden und im katholischen Gottesdienst teils lateinisch, teils auch in Übersetzung überliefert wurden. Viele der evangelischen Kirchenlieder haben auch in den katholischen Gottesdienst Eingang gefunden. Und aufgrund des außerordentlichen Erfolgs des evangelischen Kirchenlieds hat sich mit der Zeit auch in der katholischen Kirche neben dem Gregorianischen Choral eine Kultur des Kirchenliedes ausgebildet, an der wiederum der Protestantismus Anteil genommen hat.
•           Schließlich verbindet die Konfessionen ihr vielfältiger Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche  und die katholische Caritas arbeiten in Deutschland parallel und vielfach zusammen, Brot für die Welt, Misereor und Adveniat engagieren sich für die Zweidrittelwelt, vielfach geschieht die Arbeit ökumenisch. Ein schönes Beispiel ist der Ökumenische Arbeitskreis in Erftstadt-Lechenich bei Bonn, der hier in Quito und Tumbaco das Werk Talita Kumi, das sich junger Mädchen mit Kindern annimmt, zu 90 Prozent finanziert.

III. (Grunddissens)

Beim evangelisch-katholischen Gegensatz geht es nicht nur um Differenzen in einzelnen Lehrstücken oder um äußerliche Verschiedenheiten, obwohl man klar sehen muss, dass nach der Konfessionstrennung im 16. Jahrhundert sich durchaus unterschiedliche Konfessionskulturen ausgebildet haben. Man hat sich sozusagen mehr und mehr bewusst von einander abgesetzt und abgegrenzt, und diese Unterscheidungsmerkmale haben sich verfestigt und eine irrationale Bedeutung gewonnen. Ein Beispiel ist das Sich-Bekreuzigen. Luther hat diesen Gestus mit Selbstverständlichkeit beibehalten und zum Beispiel in der Einleitung zum Morgen- und Abendsegen empfohlen:

Des Morgens, wenn du aufstehst, kannst du dich segnen mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes und sagen:
Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist! Amen
Darauf kniend oder stehend das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser. Willst du, so kannst du dies Gebet dazu sprechen:
Ich danke dir, mein himmlischer Vater, durch Jesus Christus, deinen lieben Sohn, dass du mich diese Nacht vor allem Schaden und Gefahr behütet hast, und bitte dich, du wollest mich diesen Tag auch behüten vor Sünden und allem Übel, dass dir all mein Tun und Leben gefalle. Denn ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde.
Als dann mit Freuden an dein Werk gegangen und etwa ein Lied gesungen oder was dir deine Andacht eingibt.

Interessanter Weise ist in der spanischen Übersetzung des Kleinen Katechismus, aus dem ich zitiert habe, das Sätzchen „kannst du dich segnen mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes“ gestrichen! Man hat die konfessionelle Abgrenzung bis in solche Symbolik hinein getrieben, die nun wirklich nicht das Geringste mit dem eigentlichen konfessionellen Gegensatz zu tun hat! Ich bin der Meinung, dass wir im Zeichen der Ökumene gut daran täten, auch in solchen Dingen das Gemeinsame wieder stärker zu betonen. Der Protestantismus leidet an einer Abwertung aller sinnlich erfahrbaren Zeichen, Symbole, Bilder und Gesten. Das wird vielfach als blutleer und „verkopft“ empfunden. Deshalb setze ich mich für eine unbefangene Wiederanknüpfung an sinnlich erfahrbare Zeichen in der Liturgie und in der persönlichen Frömmigkeitspraxis ein. Der reine Geist verdampft nur allzu leicht. Das Judentum hat 2000 Jahre in der Diaspora nur deshalb überdauert, weil es eisern an seinen rituellen Überlieferungen festgehalten hat. Selbst in liberalen jüdischen Familien wird der Sabbat begangen, der Sederabend zum Beginn des Passafests, der Jom Kippur, der Versöhnungstag. Riten wirken stabilisierend, geben Halt. Der Protestantismus ist nicht wegen seiner Lehre und Grundüberzeugungen anfälliger für Säkularisierung als der Katholizismus, wie  man das etwa im Vergleich von Ostdeutschland und Polen unter der Wirkung des atheistischen Kommunismus beobachten kann, sondern vor allem wegen seines Defizits an Sinnlichkeit!

Die Reformation hat mit ihrem vierfachen „Allein“ die Differenzen zur römischen Kirche markiert: Solus Christus, sola scriptura, sola gratia, sola fide: Allein Christus, allein die Heilige Schrift, allein durch die Gnade und allein durch den Glauben. Durch alle vier Differenzpunkte zieht sich wie ein roter Faden ein Grunddissens hindurch. Der Grunddissens zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche betrifft das Kirchenverständnis, aus dem sich dann auch ein unterschiedliches Verständnis des geistlichen Amtes ergibt.
 
In der katholischen Kirche steht der Glaube der Kirche im Mittelpunkt. Die Kirche glaubt. Glauben heißt Mit-Glauben mit der Kirche. Der einzelne empfängt und bekennt seinen Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft und er hängt im Glaubensgehorsam dem an, was die Kirche durch ihr unfehlbares Lehramt, den Papst als letzte Instanz, als christlichen Glauben verbindlich verkündet.

In der evangelischen Kirche dagegen geht es um den Glauben des Einzelnen. Der entsteht zwar auch in der kirchlichen Gemeinschaft durch das Hören auf Gottes Wort. Aber die Gewissheit des evangelischen Glaubens bezieht sich direkt und ausschließlich auf das Evangelium von Jesus Christus, auf die in der Predigt gegebene Zusage des Heils und der Gnade. Die Verkündigung dieses Evangeliums geht nie in der kirchlichen Lehre, in Dogmen oder Bekenntnissen auf, weshalb die evangelischen Kirchen nicht einen Anspruch auf absolute Wahrheit und Autorität erheben. Sie kennen keine irdische Instanz, die aufgrund eines „übernatürlichen Glaubenssinnes“ unfehlbar für alle Gläubigen und im Namen Gottes sprechen könnte, wie es im Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert ist.
Dort heißt es in der Offenbarungs-Konstitution Nr. 10: „Die Aufgabe, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird. (…) Es zeigt sich also, dass die heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt gemäß dem weisen Ratschluss Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.“

Für den katholischen Glauben ist charakteristisch, dass das Wort Gottes durch Dogmen verbindlich erklärt wird und dass der einzelne Gläubige im Glaubensgehorsam dieser Lehre zustimmt. Die evangelischen Kirchen dagegen halten keine menschliche oder kirchliche Instanz für fähig, irrtumsfreie oder unfehlbare Aussagen über den Glauben zu machen. Evangelische Lehre äußert sich vor allem in Predigt und Unterricht, wo die Heilige Schrift ausgelegt wird. Hier begegnet durch das Wirken des Heiligen Geistes das „lebendige“ Wort Gottes. Es bewirkt den Glauben des Menschen als persönliches Vertrauen auf Gott, als Gewissheit, dass Gott uns liebt.

Der Glaube ist für die katholische Kirche ein Schatz, über den sie verfügt, den sie verwaltet, interpretiert, auch weiterentwickelt wie beispielsweise im Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes in Lehrentscheidungen oder im Mariendogma. Nach evangelischem Verständnis hingegen ist der Glaube unverfügbar, ein Geschenk des Heiligen Geistes, der weht „ubi et quando visum est Deo“ – wie und wo es Gott gefällt. Der schwedische Theologe Per Erich Persson bringt diesen „Grunddissens“ auf  folgenden Nenner: „Während die Reformatoren das Werk des Heiligen Geistes mit dem verkündigten Wort, mit dem Evangelium selbst verbinden, findet sich in der römisch-katholischen Theologie eine ebenso klare Verbindung zwischen dem Werk des Heiligen Geistes und der Institution, die das Evangelium verkündigt.“

Noch deutlicher und klarer hat es Paul Tillich 1942 im ersten und dritten seiner sieben protestantischen Prinzipien formuliert:

„Der Protestantismus bejaht die absolute Majestät Gottes und erhebt prophetischen Protest gegen jeden menschlichen – kirchlichen wie profanen – Anspruch auf absolute Wahrheit und Autorität.“
Und: „Der Protestantismus bejaht die göttliche Souveränität gegenüber den Institutionen und Dogmen der christlichen Kirchen und protestiert gegen alle Versuche, die christliche Botschaft an die Lebensformen und Ordnungen irgendeiner geschichtlichen Kirche zu binden.“

Diese Grundhaltung drückt sich in der Formel „ecclesia semper reformanda est“ aus, die vermutlich von dem holländischen reformierten Theologen Jodocus van Lodenstein (1620–1677) stammt.

IV. (Amtsverständnis)

Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass mit dem „Grunddissens“ im Kirchenverständnis ein unterschiedliches Verständnis des geistlichen Amtes engstens verbunden ist. Wie sich das päpstliche Lehr- und Leitungsamt der Kirche auf die ununterbrochene Kette der Nachfolger des Apostels Petrus als des ersten Bischofs von Rom gründet, auf die so genannte apostolische Sukzession, so leiten sich alle Weihe-Ämter der Kirche, das Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons von dieser Sukzession ab. Nach katholischer Überzeugung erhalten die Geistlichen im Weihe-Sakrament eine besondere Prägung. Die Weiheämter sind Männern vorbehalten.

Die Evangelische Kirche lehnt diese Sicht des geistlichen Amtes ab. Das Pfarramt ist für Protestanten eine Funktion,  welche die Gemeinde überträgt, wie sie auch, zum Teil in neutestamentlicher Tradition, andere Ämter vergibt, z.B. das des Diakons, des Ältesten, des Katecheten. Mit der Übertragung dieser Ämter sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, jedoch handelt es sich dabei um Rechte und Pflichten nach menschlichem und nicht nach göttlichem Recht – iure humano, nicht iure divino. Pfarrer werden durch die Ordination nicht, wie katholische Priester bei der Priesterweihe, mit einem „character indelebilis“ (unauslöschlichen geistlichen Merkmal) ausgestattet, das ihnen eine andere geistliche Qualität gibt als den Laien.

Nach evangelischer Auffassung vermittelt allein die Heilige Taufe ein “character indelebilis“, das somit allen Getauften gegeben ist. Daher rührt der missverständliche Ausdruck vom „Priestertum aller Gläubigen“, der nicht besagt, dass alle Christen „Mini-Pfarrer“ wären, sondern dass alle Getauften die gleiche geistliche Würde besitzen.

Aber nicht alle Getauften haben eine innere oder äußere Berufung zum geistlichen Amt. Die innere Berufung kann selbstverständlich von außen überhaupt nicht festgestellt werden. Das ist im Prinzip nicht anders als beim Arzt oder Lehrer. Ein guter Arzt oder Lehrer kann nur werden, wer eine entsprechende innere Einstellung zu diesem Beruf hat. Nicht umsonst haben die Wörter Beruf und Berufung denselben Stamm. So ist es auch beim Pfarrer oder der Pfarrerin. Die äußere Berufung  in das Amt der Verkündigung durch Predigt und Sakrament hat natürlich eine andere Qualität als die Anstellung eines Zeitungsredakteurs oder Filialleiters bei Supermaxi. Und doch erfolgt diese Berufung nach ganz ähnlichen Eignungskriterien, nämlich nach der entsprechenden Vorbildung und der erkennbaren Einstellung zu der Aufgabe.

Die Reformation hat größten Wert auf einen gebildeten Pfarrstand gelegt. Deshalb sind in den klassischen evangelischen Kirchen alle Pfarrer akademisch ausgebildet. In den evangelischen Freikirchen hier in Ecuador ist das bekanntlich nicht so. Auch in der katholischen Kirche werden in diesem Land und weltweit zunehmend viele nur notdürftig seminaristisch ausgebildete Männer zu Priestern geweiht. Aber die Priesterweihe verleiht ihnen nach katholischem Verständnis eine geistliche Würde, wie sie ein evangelischer Pfarrer, und sei er auch Oberkirchenrat oder Bischof, nie erreichen wird. Denn evangelische Geistliche haben ihr Amt aufgrund einer kirchlichen Beauftragung. Die göttliche Vollmacht kann aber die Kirche nach evangelischem Verständnis nicht verleihen, sondern allein der Heilige Geist. Und wieder gilt: Dieser weht „ubi et quando visum est deo“ – wo und wann es Gott gefällt – unverfügbar!

V. (Papst)

Nach katholischem Verständnis ist der Papst der legitime Nachfolger des Apostels Petrus und als solcher zum obersten Hirten der Kirche bestimmt. Er wird als „Stellvertreter Christi auf Erden“ angesehen und verfügt als solcher über das „Lehramt“ der Kirche, ist also die oberste Instanz der Auslegung der Bibel und der Entscheidung in strittigen Lehrfragen, ja er kann „ex cathedra“ (vom Lehrstuhl aus) neue Dogmen verkünden, die dann für die katholische Kirche verbindlich sind.

Die Evangelischen lehnen diesen Anspruch strikt ab. Luther hat mit guten Gründen allein die Schrift und die Vernunft als Instanzen in Lehrfragen gelten lassen, denn „auch Päpste und Konzilien können irren“, was er vielfach nachgewiesen hat. In dem Autoritätsanspruch des Papstes, der im Ersten Vatikanischen Konzil zum  Dogma von  seiner Unfehlbarkeit ausgebaut wurde, ist schon die erste einschneidende Trennung der Christenheit im Großen Schisma von 1054 begründet, bei welchem sich die orthodoxen Kirchen von Rom trennten. In der Orthodoxie herrscht eine Gleichberechtigung der autokephalen Kirchen, also der jeweils selbständigen Kirchen mit einem Patriarchen an der Spitze. Das Wort „autokephal“ bedeutet eine Kirche mit einem eigenen, von allen anderen Kirchen unabhängigen Oberhaupt. Der Patriarch von Konstantinopel hat zwar eine traditionelle Ehrenpräsidentschaft unter den Patriarchen, aber keinerlei Weisungsrecht oder Lehr-Oberhoheit. Um diese Führungsrolle unter den autokephalen orthodoxen Kirchen gibt es auch eine lang dauernde Konkurrenz zwischen dem Patriarchen von Moskau und „Ganz-Russland“ und dem traditionellen byzantinischen Kirchenoberhaupt in Konstantinopel, dem heute wie schon seit Jahrhunderten moslemischen Istanbul. In dem absoluten und monarchischen Primatanspruch des römischen Bischofs als Stellvertreter Christi auf Erden und absoluter Lehr- wie auch absolutistischer Weisungsinstanz in der Kirche lag auch eine der stärksten Triebkräfte der Reformation.

Wir werden heute bestimmt nicht die Invektiven Luthers gegen den Papst gut heißen. Sie bezogen sich teilweise auf Missstände, die auch die heutige katholische Kirche als solche ansieht. Sie waren aber in ihrer Maßlosigkeit auch durch Luthers pralles Temperament bedingt und in ihrer Grundsätzlichkeit überzogen. Darüber besteht heute ebenso Einigkeit zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche wie auch die grundsätzlich bestehenden Differenzen sachlich geklärt  sind: Die evangelischen Kirchen sehen die Kontinuität der Kirche nicht in einer physisch-historisch-institutionellen  Sukzession der Römischen Bischöfe, sondern in der spirituell-kontingenten und unverfügbaren Wirkkraft des Heiligen Geistes, in dem der Auferstandene im Wort der Verkündigung und im Sakrament gegenwärtig an uns Menschen handelt. Das heißt: für evangelisches Verständnis ist der Heilige Geist nicht feststellbar in einer Institution wie der Kirche, sondern so frei, dass eine Predigt „inspiriert“ und eine andere „geistlos“ sein kann. Und die eine wirkt „glaub-würdig“, wohingegen die andere nicht nur als „geist-los“, sondern sogar als „geist-tötend“ empfunden wird. Und weil die Evangelischen der Institution weniger zutrauen, von ihr auch weniger gebunden werden und eher darauf schauen, ob sie den Gottesdienst als Ereignis inspirierend empfinden, ist die Frequenz ihres Gottesdienstbesuchs traditionell bedauerlich geringer als in der katholischen Kirche.

Das Wort „Du bist Petrus, auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen“ und die anschließende Begabung mit der Schlüsselgewalt (Matthäus 16, 18f.) beruht nach heutiger bibelexegetischer Erkenntnis auf konkreten syrischen Konstellationen. Die dem Petrus in Mt 16,19 übertragene Schlüsselgewalt (wahrscheinlich gegen die Pharisäer gerichtet), wird denn auch in Kap.18, 18, auf alle Jünger übertragen, die sündige Gemeindeglieder ermahnen sollen. Wenn sie nicht einsichtig sind, sollen sie zwei oder drei Zeugen als Assistenten holen und wenn auch das nicht fruchtet, die Sache vor die Gemeindeversammlung bringen. »Nachfolger« des Petrus in diesem Sinn kann also nur die Gesamtgemeinde sein. Die so genannte „Schlüsselgewalt“ des Petrus gemäß Mt. 16,19, nämlich Sünden zu vergeben oder nicht, zu binden und zu lösen, ist im Matthäus-Evangelium nur zwei Kapitel später der gesamten Gemeinde übertragen.

VI. (Heiligenverehrung)

Nach katholischer Auffassung ist die Institution Kirche eine Heilsanstalt zur Gnadenvermittlung in geordneter religiöser Hierarchie. Sie verfügt über den Glaubensschatz, an dem sie die Gläubigen teilhaben lässt. So ist sie Heilsmittlerin. In diese Heilsmittlerschaft sind auch Maria und die Heiligen einbezogen. In einem Vortrag „Was lehrt die katholische Kirche über den Ablass?“ anlässlich des Heiligen Jahrs 2000 sagt Reinhard Knittel, Rektor in St. Pölten, über den Gnadenschatz der Kirche: „Nicht so, als ob das Leiden Christi an sich ungenügend wäre, sondern so, dass der Einzelne dieses Erlöserleiden so in sich aufnimmt und durch eigene Mitwirkung fruchtbar werden lässt, das dadurch neue Gnadengüter zusätzlich erworben werden. So gibt es eben Menschen, die ein Mehr an Liebe, an Leiden, an Reinheit zurücklassen, das allen Gliedern des mystischen Leibes der Kirche zugute kommen kann. Diese Gnadengüter Christi und der Heiligen bilden einen unermesslichen “Gnadenschatz”, der zur Austeilung auf Erden jenen anvertraut ist, die Nachfolger der Apostel sind, so wie diese schon von Christus den Auftrag zum autoritativen Binden und Lösen, eben die kirchliche Schlüsselgewalt, erhalten haben.“

Seit dem 10. Jahrhundert spricht der Papst nach langwierigen Prozessen in Rom einzelne besonders vorbildliche Christen “selig“ und dann „heilig“. Die Seligsprechung bedeutet, dass dem oder der Betreffenden lokal begrenzt ein öffentlicher Kult erwiesen werden darf. Die Heiligsprechung setzt die Seligsprechung voraus und bedeutet, dass der oder die Heilige in der ganzen katholischen Weltkirche „zur Ehre der Altäre“ erhoben wurde. In diesem Urteil ist die Kirche nach katholischer Auffassung unfehlbar.

In der katholischen Volksfrömmigkeit spielt die Heiligenverehrung eine bedeutende Rolle. Die Heiligen werden als Nothelfer angerufen und, wie auch Maria, um Fürsprache vor Gott und um Schutz gebeten. In der Kirchen-Konstitution Nr. 62 des Zweiten Vatikanischen Konzils heißt es über Maria: „Sie ist Bild und Anbeginn der in der kommenden Weltzeit zu vollendenden Kirche“, „die Mutterschaft Marias in der Gnadenökonomie dauert unaufhörlich fort“. „In den Himmel aufgenommen, hat sie diesen heilbringenden Auftrag nicht aufgegeben, sondern fährt durch ihre vielfältige Fürbitte fort, uns die Gaben des ewigen Heils zu erwirken.“ Eines der zentralen Mariengebete lautet: „Unter deinen Schutz und Schirm fliehen wir, heilige Gottesmutter. Verschmähe nicht unser Gebet in unseren Nöten, sondern errette uns jederzeit aus allen Gefahren, o du glorwürdige und gebenedeite Jungfrau, unsere Frau, unsere Mittlerin, unsere Fürsprecherin. Führe uns zu deinem Sohne, empfiehl uns deinem Sohne, stelle uns vor deinem Sohne. Amen.“

Auch evangelische Frömmigkeit kennt Menschen, die als besonders glaubwürdige Zeugen Jesu erscheinen, und verweist auf ihr Beispiel. Das können auch katholische Heilige sein wie Franz von Assisi. Auch ohne Heiligsprechung sehen viele Evangelische Papst Johannes XXIII. als einen solchen Glaubenszeugen an. Albert Schweitzer oder Dietrich Bonhoeffer und viele andere werden als Vorbilder christlichen Lebens in Ehren gehalten.
Aber authentisches Vorbild des Glaubens ist für evangelische Frömmigkeit allein Jesus Christus. Er allein und die Heilige Schrift, die ihn bezeugt, ist der Mittler des Heils. Nach evangelischer Auffassung ist es allein Gott, der Menschen heiligt, indem er sie in seiner Gnade annimmt. Die Kirche ist, wie es im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt, „Gemeinschaft der Heiligen“, nämlich derjenigen, die auf das gemäß der Heiligen Schrift gepredigte Wort Gottes hören.

Für Evangelische ist kein menschliches Urteil über die Heiligkeit einer Person akzeptabel. Auch wir gedenken der Verstorbenen,  aber wir vollziehen keine heiligen Handlungen zu ihren Gunsten, weil wir  dem Erlösungswerk Christi nichts hinzufügen können. Auch wir würdigen die Rolle der Maria als „Werkzeug“ Gottes bei der Geburt des Heilands. Aber Anbetung gebührt nach evangelischer Auffassung allein dem dreieinigen Gott.

VII. (Sakramente)

Der Gottesdienst in unserer evangelischen Kirche „El Adviento“  unterscheidet sich im äußeren Ablauf jedenfalls am ersten Sonntag im Monat, an dem wir das Abendmahl feiern, nicht von der allsonntäglichen Eucharistiefeier in einer katholischen Kirche. Dass wir nur alle vier Wochen Abendmahl feiern, ist für katholische Christen befremdlich, gehört auch zu denjenigen Dingen, wo sich der Protestantismus erst allmählich von der katholischen Praxis abgegrenzt hat. Das gilt zum Beispiel auch von der Ohrenbeichte. Bis ins 18. Jahrhundert hinein standen in den evangelischen Kirchen Beichtstühle und wurden auch zur Ohrenbeichte benutzt. Erst allmählich verlagerte sich die Beichte zum Beichtgespräch in der Sakristei und entwickelte sich zum seelsorgerlichen Gespräch.

Dass in der evangelischen Kirche überwiegend nur Wortgottesdienste ohne Abendmahl gefeiert werden, hat seine Gründe in einem anderen Verständnis des  Sakraments, welches wiederum mit dem eingangs ausführlich beschriebenen Grundgegensatz im Kirchenverständnis zusammenhängt. Das II. Vatikanum definiert die Kirche als Sakrament der Vereinigung der Menschen mit Gott und der Menschen untereinander (LG 1). Die Sakramentalität der Kirche stellt sich wiederum in den Sakramenten dar. Die Kirche wird als „Universal- oder Grundsakrament“ bezeichnet. Karl Rahner (1904-1984) schreibt in Kirche und Sakramente (QD 10, Freiburg 1961, 13,17f:) „Christus ist die geschichtliche Realpräsenz des eschatologisch (d.h. endzeitlich) siegreich gewordenen Erbarmens Gottes…. Die Kirche ist … die Fortsetzung, das Gegenwärtigbleiben dieser eschatologischen Realpräsenz des siegreichen und endgültig in die Welt eingestifteten Gnadenwillens Gottes in Christus. Die Kirche ist das Anwesendbleiben jenes sakramentalen Urwortes endgültiger Gnade, das Christus in der Welt ist … das Ursakrament.“

Die Sakramente sind also im katholischen Verständnis „Darstellung der Sakramentalität der Kirche“. In der durch einen geweihten Priester vollzogenen Eucharistie werden die Elemente Brot und Wein substanziell verwandelt zu Leib und Blut Christi. Dieser Leib wird im Tabernakel verschlossen aufbewahrt und bei Prozessionen in der Monstranz gezeigt und angebetet. Für evangelisches Verständnis bleiben Brot und Wein in der Substanz unverändert, aber Luther legte großen Wert darauf, dass sich Christus in der Darreichung und in Essen und Trinken mit diesen Elementen real verbindet.

Das von einem evangelischen Pfarrer gereichte Abendmahl hat in katholischer Sicht keine sakramentale Qualität. Umgekehrt sind evangelische Christen auch nicht zum eucharistischen Mahl zugelassen – sie haben keinen Teil am „Ursakrament“ der Kirche. Für bestimmte Not- und Sonderfälle gibt es Ausnahmeregelungen.
Nach evangelischem Verständnis haben die Sakramente prinzipiell keine andere Qualität als das gepredigte Wort Gottes: Im gepredigten Wort wie im sichtbaren Zeichen wird Christus als der Auferstandene und Lebendige gegenwärtig und eignet sich uns zu, damit wir ihn im Glauben in uns aufnehmen können. In den Sakramenten geschieht das außer durch das Wort zusätzlich in einem physischen, sichtbaren, fühlbaren, schmeckbaren sinnlichen Zeichen. Folglich hat der Gottesdienst mit Abendmahl gegenüber dem Wortgottesdienst prinzipiell keine höhere geistliche Würde, er hat diesem lediglich das sinnliche Zeichen voraus, das allerdings für den Glaubenden durchaus bedeutsam sein kann, indem durch Essen und Trinken von Brot und Wein sinnlich erfahrbar wird: mir teilt sich Christus mit, ich bin es, dem mit dem Wort und dem Zeichen Gnade und Sündenvergebung zuteil wird.
 
Innerhalb der evangelischen Kirche gibt es zwischen den Reformierten und den Lutheranern bezüglich des Abendmahls Auffassungsunterschiede, die in der Reformationszeit eine tiefe Spaltung im evangelischen Lager bewirkte und dieses nicht unerheblich schwächte. Die Oberdeutsche Reformation ging von den Städten aus und war geprägt von humanistisch gebildeten Gelehrten und getragen von den Räten der Freien Reichsstädte. Dieser Typ der Reformation war in gewisser Weise „aufgeklärter“, rationalistischer und demokratischer als der lutherische. Martin Luther war Mönch, in der strengen Observanz des Klosters tief  im mystischen Katholizismus verwurzelt. Sein reformatorisches Werk wurde von Kurfürst Friedrich dem Weisen geschützt. So wurde Luther vom linken Flügel der Reformation, von Thomas Müntzer und seinesgleichen, als „Fürstenknecht“ diffamiert. Die Reformierten wollten in Brot und Wein lediglich Symbole für Leib und Blut Christi sehen. Luther dagegen war es wichtig, dass der Gläubige beim Einnehmen des Abendmahls gewiss sein konnte, dass sich dabei wirklich Christus ihm mitteilte. Daran hing für ihn die Glaubensgewissheit. Nicht vertrat er, wie die katholische Kirche, die Lehre von der „Transsubstantiation“ also von einer substanziellen Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi. Aber die Realpräsenz Christi im Abendmahl war ihm wichtig, weshalb er sich mit dem Züricher Reformator Huldrych Zwingli im Marburger Religionsgespräch 1519 so sehr entzweite, dass er die Reformierten fortan nicht weniger bekämpfte als Rom und den Papst.

In der evangelischen Kirche werden nur die beiden nach biblischem Zeugnis von Christus eingesetzten Sakramente Taufe und Abendmahl anerkannt. Die Sündenvergebung, das Amt des Bindens und Lösens, ist der Gemeinde auch von Jesus aufgetragen, ist aber nicht mit einem Zeichen verbunden. Darum wird die Beichte in Luthers Kleinem Katechismus gewissermaßen als halbes Sakrament behandelt. Den anderen von der katholischen Kirche als Sakramente angesehenen Handlungen, der Firmung bzw. Confirmación, der Krankensalbung und der Ehe messen die Evangelischen keinen sakramentalen Charakter zu, obwohl sie auch in der evangelischen Kirche ihren Platz haben. Das Weihesakrament der katholischen Kirche  wird naturgemäß, wie wir schon gesehen haben, im Protestantismus ganz abgelehnt.

VIII. (Rechtfertigungslehre)

Ursprünglicher Ausgangpunkt für die Streitigkeiten, die vor fünf Jahrhunderten zur Spaltung in die evangelische und katholische Kirche führten, war die Frage, auf welche Weise die Sünden eines Menschen vergeben werden. Luthers aus dem Studium des Neuen Testaments, insbesondere der Briefe des Paulus, erwachsene Antwort wurde als „Rechtfertigungslehre“ bezeichnet.

Ein zentraler Punkt war hierbei das unterschiedliche Verständnis von dem Wirken der Gnade Gottes. Während sich Gläubige in der katholischen Kirche traditionell durch rituelle und ethische Praxis der Gnade Gottes vermeintlich annähern können, bleibt sie bei Protestanten ein unverfügbares Geschenk Gottes, das in Predigt und Sakrament angeboten und im Glauben ergriffen wird. Das bringen die beiden reformatorischen Grundsätze „sola gratia“ (allein aus Gnaden) und „sola fide“ (allein durch den Glauben) zum Ausdruck.

In diesem Verständnis näherten sich die römisch-katholische und die evangelische Kirche in den vergangenen Jahrzehnten einander an, was am 31. Oktober 1999 zur feierlichen Unter-zeichnung einer Gemeinsamen Erklärung der Kurie (des Vatikans) und des Lutherischen Weltbundes über das Verständnis der Rechtfertigungslehre geführt hat. Sie fand in Augsburg statt, wo die evangelischen Stände auf dem Reichstag im Jahr 1530 Kaiser Karl V. die Confessio Augustana, die grundlegende Bekenntnisschrift der Reformation, übergaben.

IX. (Neue Konstellationen)

Die innerprotestantischen Differenzen sind längst beigelegt, was mit der so genannten Leuenberger Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa am 16. März 1973 feierlichen Ausdruck gefunden hat. Die dieser Konkordie zustimmenden lutherischen, reformierten und aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie die ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder stellten aufgrund ihrer Lehrgespräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums fest und gewährten einander Kirchengemeinschaft , d.h. Gemeinschaft an Wort und Sakrament. Dies schließt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung der Ordination ein.

Auch zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche gibt es Bemühungen um Annäherung. Dabei gibt es,  wie wir an der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre gesehen haben, Fortschritte, aber es gibt auch Rückschläge wenn sich etwa der Vatikan bemüßigt fühlt, der evangelischen Kirche das Kirchesein abzusprechen. Dazu kann man im letzten Gemeindebrief einiges lesen.

Jenseits dieser offiziellen Ebene von Lehrgesprächen gibt es aber in jeder Konfession „Konservative“, die stark von der Tradition geprägt sind und an ihr festhalten wollen, sowie gemäßigte und radikalere „Progressive“, die mehr oder weniger behutsam Neuerungen einführen wollen.

Peter Lengsfeld, ein katholischer Theologe, sagt, die heutigen Differenzen beim Hören des Wortes Gottes seien innerhalb jeder Konfession „existentiell viel tiefer verwurzelt und für das christliche Selbstverständnis bedeutsamer als die traditionellen Kontroverslehren“. Er skizziert folgende Gruppen: “Die neuen Grenzen innerhalb einer jeden Konfession sind gekennzeichnet durch ein geschichtliches Verständnis der Offenbarung bei den einen und ein ungeschichtliches Wahrheitsverständnis bei den anderen.- In beiden Konfessionen gibt es eine große Gruppe von Christen – nennen wir sie die Konservativen -, die nur das als wahr gelten lassen können, was nach Inhalt und Aussageform in allen Zeiten gleich geblieben ist. Für sie ist die Unwandelbarkeit der Aussage ein Zeichen von Wahrheit, auch im Bereich des Glaubens. Für sie ist Offenbarung, biblische und dogmatische Wahrheit und damit jeder Glaubensinhalt prinzipiell der Geschichte enthoben. Sie sprechen von der absoluten Ungeschichtlichkeit der Wahrheit. – In beiden Konfessionen gibt es aber auch eine andere große und ständig wachsende Gruppe, für die gerade die geschichtliche Wandlungsfähigkeit der Aussageweise ein Kriterium der Wahrheit ist. Diese Christen beider Konfessionen  erfahren und verstehen nur das als wahr, was nicht immer gleich ausgesagt werden muss, sondern der modernen Sprach- und Vorstellungswelt angepasst werden kann, was also übersetzt und neu formuliert werden kann. Biblische Wahrheit und dogmatische Wahrheit, Offenbarungs- und Glaubensinhalt erkennen sie als geschichtlich bedingt und darum der Übersetzung bedürftig.“ (Ökumenisch handeln – mit halber Kraft? 1971, 18)

X. (Ökumenische Gemeinschaft)

„Lehre trennt, Liebe eint“, sagte der schwedische lutherische Erzbischof Nathan Söderblom, einer der Initiatoren der modernen ökumenischen Bewegung. In vielen Ortsgemeinden wird  eine lebendige Ökumene praktiziert. Manchmal geschieht das intensiver, als es durch die offiziellen Vereinbarungen der Kirchenleitungen abgedeckt ist. Auch auf offizieller Ebene gibt es intensive Kontakte zwischen evangelischer und katholischer Kirche – in Deutschland schon deshalb, weil die beiden Kirchen ungefähr die gleiche Mitgliederzahl haben. Vereinbarungen wurden getroffen über ökumenische Trauungen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit in den Verhandlungen mit dem Staat, im Religionsunterricht, in der Sozialarbeit, in der Gefängnis- und Militärseelsorge, in der Urlauber- und Kurseelsorge. Eine Vereinigung der Konfessionen ist nicht in Sicht. Aber Annäherungen hat es gegeben und wird es weiter geben. Das Zusammenleben in versöhnter Verschiedenheit gelingt oft schon recht gut und kann bestimmt noch verbessert werden.

 

 

 
 
 

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